Die Kosten, die Ihnen durch Leistungen des Heilpraktikers entstehen werden durch die Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung (RVO) nicht von der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erstattet.

Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit, Heilpraktiker- und Coachingkosten im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.

Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung geltend machen.

Die Behandlungskostenerstellung erfolg im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH).

Das Gebührenverzeichnis stellt dabei keine Gebührenfestlegung dar, sondern ist ein Verzeichnis des durchschnittlichen Vergütungsrahmens der in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Heilpraktiker, welches als Berechnungshilfe dient.

 

 

Stundensatz für die Behandlungsmethode der traditionellen chinesischen Medizin, 

(unabhängig vom Aufwand der therapeutischen Maßnahme)                                                                       80,00 Euro

 

Stundensatz für Beratung und NLP Coaching                                                                                            130,00 Euro